Das United States Environmental Protection Agency (EPA) hat eine neue synthetische «Minor New Source Review» (NSR)-Bewilligung für die Kraft-Wärme-Kopplungsanlage des Morongo Casino Resort & Spa in Cabazon, Kalifornien, erteilt. Diese Bewilligung ersetzt die bestehende Title-V-Betriebsbewilligung und soll sicherstellen, dass die Anlage gemäss dem Luftreinhaltegesetz (Clean Air Act) eine «Minor Source» in Bezug auf Emissionen bleibt.
Die 8,4 Megawatt (MW) starke Kraft-Wärme-Kopplungsanlage versorgt das Morongo Casino Resort & Spa mit Strom. Die 2004 erbaute Anlage wurde unter einer Title-V-Bewilligung (MO-ROP 15-01) mit bundesweit durchsetzbaren Emissionsgrenzwerten betrieben. Die neue Bewilligung legt nun praktisch durchsetzbare Grenzwerte für den laufenden Betrieb fest, integriert einen neuen Notstromaggregat und ersetzt die vorherige Title-V-Bewilligung. Ein zentraler Aspekt der neuen Bewilligung ist die Akzeptanz eines synthetischen Grenzwerts von 24,9 Tonnen Stickstoffoxid (NOx)-Emissionen pro Jahr. Dies ermöglicht es der Anlage, die strengeren Anforderungen einer «Major Source»-Betriebsbewilligung unter Title V zu vermeiden.
Die Entscheidung des EPA, die Bewilligung zu erteilen, erfolgte nach einer öffentlichen Kommentierungsfrist vom 14. Februar 2020 bis zum 18. März 2020. Eine Stellungnahme ging ein und wurde vom EPA bei der endgültigen Entscheidung berücksichtigt. Alle Kommentare und die Antworten des EPA sind im Verwaltungsakt zu dieser Massnahme enthalten. Dieser ist zusammen mit der endgültigen Bewilligung und den unterstützenden Dokumenten online unter www.regulations.gov unter der Docket-ID-Nr. EPA-R09-OAR-2019-0533 zugänglich. Für diejenigen, die nicht auf das Online-Docket zugreifen können, kann eine gedruckte Kopie bei Sheila Tsai unter (415) 972-3328 oder über die allgemeine Informationslinie der EPA Region 9 unter (866) 372-9378 angefordert werden.
Die Bewilligung kann innerhalb von 30 Tagen nach ihrer Erteilung angefochten werden. Jede Person, die während der öffentlichen Kommentierungsfrist eine Stellungnahme abgegeben oder an einer öffentlichen Anhörung teilgenommen hat, kann beim Environmental Appeals Board (EAB) die Überprüfung bestimmter Bedingungen der Bewilligung beantragen. Personen, die nicht an der öffentlichen Kommentierungsfrist teilgenommen haben, können nur dann eine Petition einreichen, wenn Änderungen zwischen dem Entwurf und der endgültigen Bewilligung oder andere neue Gründe für eine Beschwerde während der anfänglichen Kommentierungsfrist nicht ohne weiteres ersichtlich waren. Die Einreichung einer Petition beim EAB ist Voraussetzung für die gerichtliche Überprüfung der endgültigen behördlichen Massnahme gemäss Abschnitt 307(b) des Luftreinhaltegesetzes.
Diese Bewilligung tritt 30 Tage nach Zustellung der Bekanntmachung in Kraft, es sei denn, es wird eine Überprüfung gemäss 40 CFR 49.159(d) beantragt. Wird eine Überprüfung beantragt, werden die zu überprüfenden Bedingungen bis zum Abschluss des Beschwerdeverfahrens ausgesetzt. Nach einer allfälligen Beschwerde an das EAB wird das EPA eine endgültige Entscheidung über die Bewilligung gemäss 40 CFR 49.159(d)(8) treffen.